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   BVerwG, 02.11.1959 - V C 383.57   

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BVerwG, 02.11.1959 - V C 383.57 (https://dejure.org/1959,1862)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1959 - V C 383.57 (https://dejure.org/1959,1862)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1959 - V C 383.57 (https://dejure.org/1959,1862)
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  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1959 - V C 383.57
    Erneute Freiheitsbeschränkungen von Deutschen in Ostpreußen stehen aber in der Regel nicht mehr im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegführung, sondern sind Kriegsfolgen (vgl. die Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237] und vom 26. November 1958 - BVerwG V C 457.56 -).
  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1959 - V C 383.57
    Der Mangel eines rechtzeitig gestellten bestimmten Revisionsantrages ist unschädlich, weil bereits aus der Revisionsschrift das Ziel der Revision (Klageabweisung unter Aufhebung des angefochtenen Urteils) eindeutig erkennbar ist (vgl. BVerwGE 1, 222).
  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1959 - V C 383.57
    Deshalb kann die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2 KgfEG, welche arbeitsverpflichtete Personen - auch wenn sie lagermäßig untergebracht waren - von den Vorteilen des Gesetzes ausnimmt, nur dann Anwendung finden, wenn die Arbeitsverpflichtung von vornherein den maßgeblichen Grund für die Festhaltung bildete (Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958 S. 57] und vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 ff. [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]).
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56

    Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1959 - V C 383.57
    Deshalb kann die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2 KgfEG, welche arbeitsverpflichtete Personen - auch wenn sie lagermäßig untergebracht waren - von den Vorteilen des Gesetzes ausnimmt, nur dann Anwendung finden, wenn die Arbeitsverpflichtung von vornherein den maßgeblichen Grund für die Festhaltung bildete (Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958 S. 57] und vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 ff. [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]).
  • BVerwG, 26.11.1958 - V C 457.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1959 - V C 383.57
    Erneute Freiheitsbeschränkungen von Deutschen in Ostpreußen stehen aber in der Regel nicht mehr im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegführung, sondern sind Kriegsfolgen (vgl. die Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237] und vom 26. November 1958 - BVerwG V C 457.56 -).
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